files/hoernpraxis/headlines/icons/hl_3-icon.jpgJugendarbeitsschutzuntersuchung
Klemmbrett

Wir führen in unserer Praxis auch die gesetzlich notwendige Jugendarbeitsschutzuntersuchung durch.

Jugendliche, die in das Berufsleben eintreten, dürfen nur beschäftigt werden, wenn sie innerhalb der letzten 12 Monate ärztlich untersucht worden sind und dem Arbeitgeber darüber eine ärztliche Bescheinigung vorliegt. Enthält diese Bescheinigung einen Vermerk, dass die Jugendlichen durch die Ausführung bestimmter Tätigkeiten in der Gesundheit oder Entwicklung gefährdet werden können, so dürfen sie diese Tätigkeiten nicht ausführen.

 

Die Bestimmungen für ärztliche Untersuchungen nach dem JArbSchG gelten ausschließlich für Jugendliche. Jugendliche(r) im Sinne dieses Gesetzes ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist.

 

Die Kosten für die Untersuchungen trägt die Stadt Kiel. Voraussetzung dafür ist, dass der/die Jugendliche seinen/ihren Hauptwohnsitz in Kiel hat. Dann erhalten Sie den Schein für die Erstuntersuchung nach § 32 JArbSCHG im Rathaus der Stadt Kiel.

 

Bitte bringen Sie diesen Schein am Untersuchungstag mit in unsere Praxis.

Checkup(*)

Diabetes-Beratung

Disease Management Programme

Elektrokardiogramm (EKG)

Ergometrie - Belastungsherzstromkurve

Jugendarbeitsschutzuntersuchung (*)

Krebsfrüherkennung(*)

Langzeit-Blutdruckmessung (LZ-LR) (*)

Langzeit-EKG (*)

Lungenfunktionsprüfung(*)

Reise-Impfberatung(*)

Schutzimpfungen

Sonographie-Ultraschalluntersuchung(*)

(*) Bitte vereinbaren Sie für diese Leistung einen Termin

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