Hier finden Sie aktuelle Informationen über unsere Praxis und Hinweise zu aktuellen Gesundheitsthemen.
Telefonische Krankmeldung (Telefon AU)
Wichtige Information zur telefonischen Krankmeldung:
Eine ärztliche Krankmeldung auf telefonische Nachfrage ist nur möglich wenn:
- die Erkrankten der Arztpraxis bereits bekannt sind.
- die Krankschreibung eine Folge-Krankschreibung ist. Dies bedeutet; Sie waren für die Erstausstellung bereits einmal in der Hörnpraxis.
- die telefonische Krankschreibung ist für maximal 5 Kalendertage möglich.
Sind die oben genannten Voraussetzungen in ihrem Krankheitsfall nicht erfüllt, stellen Sie sich bitte ohne telefonische Anmeldung in unserer täglichen Akutsprechstunde vor.
Stand: 22.08.2024
Verantwortlich für den Inhalt: Dr. med. A. Boekhoff, Facharzt für Allgemeinmedizin
Es ist Quartalsanfang!
Bitte denken Sie an Ihre elektronische Gesundheitskarte !
Sie sind von Zuzahlungen befreit ? Dann legen sie uns einfach Ihren Befreiungsausweis vor.
Gern informieren wir sie über die Notwendigkeit von Auffrischimpfungen, wenn sie uns Ihren Impfpass vorlegen.